Vereinsbeitritt

Jeder Mieter z.B. einer Wohnung, eines Hauses , einer Eigentumswohnung oder dergleichen kann Mitglied im Mieterverein werden, schnell und unbürokratisch durch Ausfüllen der Beitrittserklärung. Sie werden in allen Fragen des Wohnrechts von kompetenten Fachleuten beraten. Als Mitglied des Mietervereins haben Sie Anspruch auf alle Leistungen des Vereins mit Hinweis auf die Satzung. Darüber hinaus können Sie über die Mitgliederversammlung Einfluss nehmen.

 

Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt 24 Monate. Als Wirtschafts- und Beitragsjahr gilt das Kalenderjahr vom 1.1. bis zum 31.12. eines jeden Jahres. Der Jahresbeitrag wird immer für jedes Jahr in dem eine Mitgliedschaft besteht zu 100% fällig. Eine Beitragsquotelung bezogen auf das Eitritts- und Kündigungsdatum erfolgt nicht. Bis die Mindestmitgliedsdauer endet werden der Aufnahmebeitrag und dreimal der Jahresbeitrag fällig. Eine Kündigung kann bis spätestens zum 30. September des laufenden Jahres erfolgen, damit sich die Mitgliedschaft nicht um ein weiteres Jahr verlängert.

 

Sie können mit Einreichen Ihrer Beitrittserklärung sofort anwaltlich beraten werden, auch wenn der Bankeinzug erst später erfolgt. Achten Sie bitte darauf, dass der Bankeinzug ausgeführt werden kann (IBAN richtig und Konto gedeckt), da der Verein die Beratungskosten nur für Mitglieder übernimmt, welche alle Beitragsforderungen im aktuellen Kalenderjahr beglichen haben bzw. begleichen werden.

 

Ziel der Vereinsmitgliedschaft soll eine außergerichtliche Einigung mit Ihrem Vermieter sein.  Andernfalls möchten wir Sie bitten mit ihrem Anliegen einen Anwalt direkt zu beauftragen. Die Vereinsmitarbeiter unterstützen Sie neben der Aufklärung zur Rechtslage dabei mit Ihrem Vermieter förmlichen Schriftverkehr zu führen um ihre Rechte geltend zu machen. Reagiert ihr Vermieter auf ihr Anliegen nicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sind Sie mit der richtigen Vorgehensweise auf der sicheren Seite. Oftmals wendet dies einen zeitaufwendigen und kostenintensiven Rechtsstreit ab.

 

Bei Fragen können Sie sich schon jetzt mit unten angegeben Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an den Vorstand wenden. Sie können zwar nur als Mitglied anwaltlich beraten werden, jedoch bieten Ihnen die sonstigen Ansprechpartner des Vereins mit allgemeinen Auskünften die Möglichkeit einen Lösungsweg für Sie zu finden, auch wenn Sie (noch) kein Mitglied des Vereins sind. Rufen Sie einfach an!

Jetzt Mitglied werden:

Schritt 1

Wenn Sie unserer 

Vereinssatzung zustimmen, sind Sie im  Mieterverein Calw richtig!

Schritt 2

Alternativen: Version zum selbst ausdrucken oder per Briefpost anfordern 

Schritt 3

Wenn Sie Ihre Ihre auf Papier ausgefüllte Beitrittserklärung scannen oder ein Foto mit dem Handy machen und als Anhang einer E-Mail oder per Post an uns schicken.


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