Der Unterschied zur Rechtsschutzversicherung

Im Gegensatz zu einer Versicherung übernimmt der Mieterverein keine  anwaltlichen Vertretungsleistungen und Prozesskosten, d.h. Gerichtskosten, Aufwand für Gutachten und Korrespondenz zwischen Anwalt und Vermieter. Wenn die Aussicht auf eine Einigung mit dem Vermieter nicht besteht und der Aufwand für die Durchsetzung ihrer Interessen entsprechend zunimmt, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie die Kosten selbst tragen oder eine andere Form zur finanziellen Absicherung finden. Doch Vorsicht: Nicht jede Rechtsschutzversicherung umfasst auch den Bereich Mietrecht. Dieser muss oft als Extra-Baustein zu einer Basis-Rechtsschutzversicherung gegen Zusatzkosten hinzugebucht werden.

 

Die Jahresbeiträge der Rechtschutzversicherungen liegen grundsätzlich weit höher als der Mitgliedsbeitrag beim Mieterverein. Laut Stiftung Warentest Heft 04/2022 erreichten 67 Anbieter das Testurteil "gut", davon bietet jedoch nur einer mit inklusivem Mietrecht einen Jahresbeitrag von unter 300 €. Je nach Versicherung und gewähltem Selbstbehalt variieren die Kosten allein für den Zusatz-Baustein Mietrecht in dieser Auswahl zwischen 35 € und 97 €. Damit stellt sich für Sie möglicherweise die Frage ob bei bereits vorhandenem Basis-Rechtschutz dieses Zusatzpaket gegenüber einer Vereinsmitgliedschaft vorzuziehen ist.

 

Für ein erstes Beratungsgespräch dürfen nach § 34 RVG 190 € netto (zzgl. Steuern, also 226,10 € bei 19% USt.) anfallen, für Beratung oder Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens sind es 250 € netto zzgl. Steuern (also 297,50 € bei 19% USt). Beim günstigsten Anbieter der genannten Auswahl liegt der Selbstbehalt beispielsweise bei 300 € und damit über den gesetzlichen Gebühren, weshalb der Einsatz der Versicherung in diesem Bezug ungünstiger wäre.

 

Wenn Sie ein Angebot mit niedrigerem Selbstbehalt (verbunden mit höheren Jahresbeiträgen) wählen, könnte sich der Einsatz einer Rechtschutzversicherung im Bedarfsfall auch für eine Rechtsberatung lohnen. Jedoch müssen Sie damit rechnen, dass der Rechtschutzvertrag mit Ihnen gekündigt wird, sobald Sie die Versicherung (häufiger) in Anspruch nehmen (wollen). Als Alternative bleibt dann ggf. nur die Fortführung mit weitaus schlechteren Vertragskonditionen. Denn diese Möglichkeit behalten sich die Versicherer für jeden abgeschlossenen Rechtschutzfall vor. Jedoch sind ein für die Versicherung abgeschlossener Rechtschutzfall oder ein beendeter Streit mit dem Vermieter zwei völlig unterschiedliche Dinge.

 

Sobald kein direkter Zusammenhang zwischen ihren Fällen vorliegt, können dies Versicherungen als separate Rechtschutzfälle deuten. So hat aus rechtlicher Sicht z.B. eine Mieterhöhung (der Sie ggf. nicht zustimmen müssen) oder eine Mietminderung (die aufgrund von Mängeln der Höhe nach ggf. berechtigt ist) nicht unbedingt etwas mit einer darauf folgenden Kündigung und Räumungsklage zu tun, obwohl diese Folge im Streitfall oft absehbar ist.

 

Am wertvollsten ist die Versicherung bezüglich der Kostenübernahme meist erst für die Entscheidung vor Gericht, d.h. wenn im obigen Beispiel über die Räumungsklage entschieden wird. Wer seiner Versicherung schon vorher die Möglichkeit bietet den Versicherungsschutz zu kündigen, kann das größte Risiko kaum sinnvoll absichern. Mit jedem neuen Rechtschutzfall fällt i.d.R. zumindest eine weitere Zahlung der Selbstbeteiligung an. So können sich bei längeren Streitereien trotz Versicherungsschutz hohe Zahlungsbeträge ergeben. Für die Kostenübernahme bis zum Ende des Streits gibt es bei der Versicherung keine Garantie.

 

Allein die Selbstbeteiligung einer Versicherung übersteigt i.d.R. die Kosten für 3 Jahre (Neu-)Mitgliedschaft beim Mieterverein. Entsprechendes gilt für die zu erwartenden Kosten eines Beratungsgesprächs, wenn sie nicht versichert oder Vereinsmitglied sind.

 

Rechtsschutzversicherungen behalten sich i.d.R. Ausstiegsmöglichkeiten bei der Kostenübernahme vor, wenn der Ursprung des Falls in einem Zeitraum liegt, zu dem die Rechtsschutzversicherung noch nicht abgeschlossen war. Bei Kostenübernahme durch eine Versicherung kann es zudem schwierig sein, einen guten Anwalt im Rechtsstreit zu finden, weil renommierte Rechtsanwälte gerne höhere Stundensätze als die gesetzlichen Vergütungssätze abrechnen.

 

Der Mieterverein Calw gewährt auch für seine Neumitglieder fallunabhängig sofortige fachanwaltliche Beratung ohne Zuzahlung!

Unser Ratschlag

Bleiben Sie mithilfe des Mietervereins informiert und klären Sie Mietangelegenheiten in Begleitung, so kommen die kostenpflichtigen Probleme im Regelfall erst gar nicht zu Ihnen.

 

Bei den Beratungsleistungen des Vereins wissen Sie, dass nicht darauf abgezielt wird, Sie möglichst lange oder tiefer in einen Prozess zu führen, denn der Verein erhält dafür keine höhere Bezahlung. Anstelle alles auf sich sitzen lassen zu müssen oder viel Geld für Rechtsanwälte und/oder eine Versicherung auszugeben, lernen Sie mit uns mit ihren Rechten effektiv umzugehen.

 

Wenn Sie ordentlich mit ihrer Wohnung umgehen, ihre Miete pünktlich lt. Mietvertrag zahlen und auf Schreiben ihres Vermieters nicht ohne Absprache mit den Beratern des Vereins reagieren, gibt es kaum Grund zur Sorge.

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