Der Verein unterstützt seine Mitglieder im Rahmen seines satzungsmäßigen Zwecks auch bei mietrechtlichen Anliegen und Fragestellungen. Diese Unterstützung dient der Orientierung und Information und erfolgt im Rahmen der personellen und organisatorischen Möglichkeiten des Vereins. Dazu stellt der Verein direkte Kommunikationswege mit vereinsinternen Rechtsberatern und Möglichkeiten zum einfachen Dokumentenaustausch zur Verfügung.
Eine Unterstützung kann insbesondere durch Hinweise, Erläuterungen zur Rechtslage, allgemeine rechtliche Einschätzungen sowie durch die Prüfung von Unterlagen und Bereitstellung von Briefvorlagen erfolgen. Besonders hilfreich ist es, wenn Sie Ihre Briefe bzw. Entwürfe vor dem Versand vom Verein prüfen lassen, damit Sie nachweisbar und rechtssicher mit ihrem Vermieter kommunizieren.
Die Unterstützung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des Vereins und begründet keinen Rechtsanspruch auf Umfang, Häufigkeit oder Zeitpunkt der Unterstützung. Im Regelfall können wir Anfragen (wenn nicht sofort möglich) innerhalb von 24 Stunden annehmen. Die Durchlaufzeiten betragen dabei etwa ein bis drei Tage, nur in Ausnahmefällen länger als eine Woche. Eine individuelle anwaltliche Vertretung oder Prozessführung ist nicht Bestandteil der Mitgliedschaft. Für eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung (Mandantschaftsverhältnis) ist ein gesonderter Vertrag mit einem Rechtsanwalt erforderlich, den der Verein weder personell noch finanziell stellt bzw. übernimmt.
Die Unterstützung erfolgt grundsätzlich schriftlich per E-Mail/Post/App/Kurzmitteilungen oder telefonisch. Besondere Termine können in begründeten Einzelfällen vereinbart werden, sofern dies im Rahmen der Vereinsarbeit möglich ist. Ihre Anliegen können Sie also im Regelfall von Zuhause abwickeln.
Wenn Sie weder eine Rechtschutzversicherung noch Anspruch auf gesetzl. Verfahrenskostenhilfe haben, kann die außergerichtliche Rechtsberatung durch den Verein eine zentrale Rolle für Sie darstellen um das sog. Prozessrisiko abzuwägen und deutlich zu verringern. Denn Sie können eine Klage vor dem Amtsgericht auch ohne vertretenden Rechtsanwalt erheben oder erwidern; es gibt im Mietrecht keinen Anwaltszwang. Zur richtigen Vorgehensweise können wir Sie beratend Schritt für Schritt begleiten. Kommunikation mit ihrem Vermieter und ggf. dem Gericht führen Sie dann also mit geschulten Augen selbst und verursachen so auch keine Anwaltskosten auf ihrer Seite. Zudem muss ohnehin die Gegenseite sämtliche Prozesskosten übernehmen, wenn Sie erfolgreich ihre Rechte durchsetzen.
Alle ihre Mietfragen von Abschluss eines Mietvertrages bis Zwischenvermietung werden von fachkompetenten Beratern für Sie geprüft und bearbeitet. Mieter haben gute Rechte, Sie müssen sie nur kennen und nutzen. Wir wollen ihnen dabei durch sachkundigen Rat helfen, wenn es dabei z.B. um folgende Mietrechtsfragen geht:
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