Reguläre Vereinsbeiträge für Mitglieder:
- Beim Eintritt ist ein einmaliger Aufnahmebeitrag in Höhe von 30 € fällig, der bei Online-Beitritt sofort per Überweisung an den Verein bezahlt werden muss. Bei Unterzeichnung eines Papierformulars erfolgt die Zahlung im Banklastschriftverfahren zu
Beginn des Folgemonats nach Eintritt. Bei einer Ummeldung von einem anderen Mieterverein wird dieser Beitrag erstattet*.
- Der reguläre Jahresbeitrag in Höhe von aktuell 65 € (75 € ab 01.01.2025) erfolgt automatisch im
Banklastschriftverfahren zu Beginn eines jeden Jahres bzw. zu Beginn des Folgemonats nach Eintritt. Er wird unabhängig vom Eintritts- und Kündigungsdatum in voller Höhe für jedes Kalenderjahr
fällig. Bei einer Ummeldung von einem anderen Mieterverein wird der Jahresbeitrag für das Eintrittsjahr erstattet*.
- Für Neumitglieder gilt: Bis die Mindestmitgliedsdauer von 24 Monaten endet, wird der Aufnahmebeitrag und dreimal der Jahresbeitrag fällig. Neuanmeldungen in
2024 werden gemäß der nachfolgenden Regelung für Bestandsmitglieder behandelt.
- Für Bestandsmitglieder mit stets besonders geringer Inanspruchnahme der Vereinsleistungen gilt nach Beitragsanpassung(en) der bisher gezahlte Jahresbeitrag.
Wenn zusätzlich besondere finanzielle Verhältnisse vorliegen, kann auf Antrag beim Vorstand ein weiter vergünstigter Jahresbeitrag zugelassen werden.
- Bei bedürftigen Mitgliedern* gilt ein auf 50% vergünstigter
Jahresbeitrag, bei gewerblichen Miet- und Pachtverhältnissen ein auf 200% erhöhter Jahresbeitrag.
* Nachweis erforderlich. Bestehende Mitgliedschaft muss selbst gekündigt werden.
Beiträge für besondere Vereinsleistungen (nur für Mitglieder):
- Anwaltliche Rechtsberatung: kostenlos.
- Allgemeine Briefvorlagen und Informationsmaterial: kostenlos.
- Leihe von Messgeräten (z.B. zur Beweisführung): kostenlos gegen Pfand.
- Anwaltliche Vertretung: nicht möglich, da keine Vereinsleistung
- Anwaltsschreiben: grundsätzlich nicht möglich, da keine Vereinsleistung aber in besonderen Ausnahmefällen bei ausreichender Mitarbeiterkapazität und guter Haushaltslage nach Absprache gegen
Spende möglich.
- Individuelle Briefvorlage: gegen Spende.
Gebühren bei widrigem Verhalten:
- Für jeden nicht ausführbaren Lastschriftvorgang aufgrund selbst zu vertetender Rücklastschrift oder Nichterteilung /Widerruf der
Einzugsermächtigung:
Aufwandspauschale: 10,00 €
-
Zahlungsverzug tritt spätestens ein, wenn Beiträge nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit entrichtet werden.
Mahnkosten jeweils: 2,50 €
Adressermittlung (Melderegisterauskunft) im Mahnverfahren: 10,00 €
Verfahrenskosten für gerichtlichen Mahnbescheid: 36,85 €
Verfahrenskosten aufgrund Widerspruch zum Mahnbescheid: 78,00 €
Verfahrenskosten für gerichtlichen Beschluss: abhängig vom fälligen Betrag
-
Von Mitgliedern mit rückständiger Beitragszahlung können Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erhoben werden. Beispiele
inkl. MwSt.:
Erstes telefonisches Beratungsgespräch: 226,10 €
Schriftliche Zusammenfassung der Gesprächsergebnisse: zzgl. 71,40 €
Prüfung der Nebenkostenabrechnung mit schriftl. Zusammenfassung: 297,50
€
Anwaltsschreiben bei Mieterhöhung von 200 €: 334,75 €