Leistungsangebot

Mitglieder können von den kompetenten Vereinsanwälten und Beratern sofort zuzahlungsfrei beraten werden. Wir beraten am Telefon und per E-Mail/Post oder vereinbaren in begründeten Ausnahmefällen entsprechend den Notwendigkeiten besondere Termine vor Ort. Senden Sie uns für ihre individuelle Rechtsberatung einfach eine E-Mail/Brief mit angefügten Dokumenten, die zur Beurteilung des Sachverhalts nötig sind (Mietvertrag und ggf. Forderungen, Schriftverkehr, Fotos, etc.). Nachdem Sie mittels Beitrittserklärung unserer Satzung zugestimmt haben, erfolgen die schriftlichen und/oder telefonischen individuellen Rechtsberatungen so oft diese für Sie nötig sind. Ihre Beratungen können Sie von Zuhause abwickeln.

 

Sämtliche mietrechtlichen Beratungskosten übernimmt der Verein auch für Neumitglieder. Die fachanwaltliche Beratung und Prüfung von Dokumenten ist für Mitglieder zuzahlungsfrei. Als Mitglied vom Mieterverein Calw und Umgebung e.V. wenden Sie sich direkt ohne Termin an den für Sie zuständigen Rechtsanwalt.

 

Vertretungs- und Prozesskosten übernimmt der Verein nicht. Darunter fallen z.B. Kosten für Übernahme des Schriftverkehrs, rechtsanwaltliche Vertretung vor Gericht und Gerichtskosten. Für Vertretungsleistungen wäre eine Vollmacht, also ein Mandatsverhältnis mit einem Rechtsanwalt notwendig, welches nicht in Verbindung mit einer Mitgliedschaft steht. Solange Sie keinen gesonderten Vertrag mit einem Rechtsanwalt abschließen, fallen auch nur die üblichen Kosten gemäß Beitragsordnung an. 

 

Im Rahmen der Mitgliedschaft unterstützt Sie der Vorstand tatkräftig unter anderem mit individualisierten Briefvorlagen und Sie können ihre Briefe bzw. Entwürfe vom für Sie zuständigen Rechtsanwalt vor dem Versand prüfen lassen. Dabei klären wir Sie auch darüber auf, wie Sie nachweisbar und rechtssicher mit ihrem Vermieter kommunizieren.

 

Wenn Sie weder eine Rechtschutzversicherung noch Anspruch auf gesetzl. Verfahrenskostenhilfe haben, kann die außergerichtliche Rechtsberatung durch den Verein eine zentrale Rolle für Sie darstellen um das sog. Prozessrisiko abzuwägen und deutlich zu verringern. Denn Sie können eine Klage vor dem Amtsgericht auch ohne vertretenden Rechtsanwalt erheben oder erwidern; es gibt im Mietrecht keinen Anwaltszwang. Zur richtigen Vorgehensweise begleiten wir Sie beratend Schritt für Schritt. Kommunikation mit ihrem Vermieter und ggf. dem Gericht führen Sie dann also mit geschulten Augen in der Regel selbst und verursachen so auch keine Anwaltskosten auf ihrer Seite. Zudem muss ohnehin die Gegenseite sämtliche Prozesskosten übernehmen, wenn Sie erfolgreich ihre Rechte durchsetzen.

 

Alle ihre Mietfragen von Abschluss eines Mietvertrages bis Zwischenvermietung werden von fachkompetenten Beratern für Sie geprüft und bearbeitet. Mieter haben gute Rechte, Sie müssen sie nur kennen und nutzen. Wir wollen ihnen dabei durch sachkundigen Rat helfen, wenn es dabei z.B. um folgende Mietrechtsfragen geht:

  • Abschluss eines Mietvertrages
  • Unwirksame Klauseln
  • Mieterhöhung
  • Modernisierung
  • Mietwucher
  • Wohnungsmängel
  • Mietminderung
  • Messwertaufnahme zur Beweisführung - NEU: Messgeräteverleih (gegen Pfand)
  • Mietspiegel bzw. Mietpreisatlas
  • Kündigung
  • Eigenbedarf
  • Grundstückspacht (für private Zwecke wie z.B. Freizeit- oder Gartengrundstück)
  • Nach- und Untervermietung
  • Schönheitsreparaturen
  • Nebenkostenabrechnung
  • Kaution
  • Wohnungsübergabe

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