Mietspiegel

Mietspiegel weisen die ortsübliche Mieten innerhalb eines Gemeindegebietes aus. Sie sollen u.a. Mieter vor zu hohen Mietpreisen schützen. Mieterhöhungen sind durch 3 Vergleichsobjekte, die nach Lage, Größe und Ausstattung vergleichbar sind, oder ein Gutachten förmlich zu begründen bzw. nachzuweisen. Analog dazu ist der amtliche Mietspiegel, ein gesetzliches Instrument, zulässig.

 

Amtliche Mietspiegel im Kreis Calw finden Sie hier:

http://www.mietspiegel-calw.de/

http://www.mietspiegel-althengstett.de/

http://www.mietspiegel-oberreichenbach.de/

https://online-mietspiegel.de/nagold/

 

Mit dem unten gezeigten Mietpreisatlas bietet der Mieterverein als Orientierungshilfe für alle Orte, für die es keinen amtlichen Mietspiegel gibt, einen auf aktuellen Mietpreisinseraten im Kreis Calw aufgebauten Mietpreisatlas zur persönlichen Orientierung. Weil es sich dabei im Wesentlichen um einen Vergleich von Angebotsinseraten handelt, eignen sich diese Angaben gut als Verhandlungsgrundlage beim Abschluss eines Mietvertrags. Für Vermieter hingegen ist ein solcher Bezug unzureichend um eine Mieterhöhung zu begründen. Es lohnt sich also zu prüfen, ob sich eine Mieterhöhung auf Vergleichsdaten aus einem amtlichen Mietspiegel oder einem Internetportal bezieht.

 

Mit Klick auf das unten angezeigte Bild können Sie den Mietpreisatlas aktivieren. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um ein Produkt eines Drittanbieters handelt und wir auf deren Datenerhebung und -weiterleitung keinen Einfluss haben. Bei Anzeige und Interaktion mit dem Widget gilt die Datenschutzerklärung der Firma Homeday GmbH. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und unter https://www.homeday.de/de/datenschutz/.

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