Bitte beachten Sie: Wenn Sie innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist bereits Leistungen des Vereins – insbesondere eine anwaltliche Rechtsberatung – in Anspruch genommen haben, sind Sie im Falle eines Widerrufs gesetzlich zur Zahlung von Wertersatz nach § 357a BGB verpflichtet.
Ihr Widerruf beendet zwar die Mitgliedschaft, die bereits erbrachte Rechtsberatung wird jedoch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Je nach Umfang der bereits erfolgten Beratung werden folgende Beträge fällig und mit bereits gezahlten Beiträgen verrechnet bzw. nachgefordert:
226,10 € (inkl. 19% USt.) für ein erstes (mündliches oder telefonisches) Beratungsgespräch.
297,50 € (inkl. 19% USt.) für eine ausführliche Beratung (z. B. inklusive der Prüfung von Mietverträgen, Dokumenten oder Fotos).
Alternativ können Sie auch ihr E-Mail-Programm verwenden und an
[email protected] schreiben
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