Achtung: Nach Inanspruchnahme von Vereinsleistungen ohne vollständige Zahlung von Mitgliedsbeiträgen gemäß Satzung und Beitragsordnung gilt eine Wertersatzpflicht nach § 357a BGB und das Recht auf Widerruf erlischt gem. § 356 Abs. 4 BGB. Handelt es sich dabei um Rechtsberatungen, richtet sich der Wertersatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), z.B. 226,10 € inkl. 19% USt. für ein erstes (mündliches) Beratungsgespräch oder 297,50 € inkl. 19% USt. für eine ausführliche Beratung mit Prüfung von Fotos oder Dokumenten.
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