Schimmel

Der Mieter muss für "schwarze Wände“ eine Erklärung liefern. Gibt es in einer Wohnung schwärzlichen Niederschlag an den Wänden (sogenanntes „Fogging") und kommt es zu einem Prozess um Schadenersatz, so muss grundsätzlich der Mieter beweisen (will er sich entlasten), dass der Vermieter die Schuld an den Beeinträchtigungen trägt. Kann nicht geklärt werden, wodurch der Mangel verursacht wurde, so muss der Mieter Schadenersatz zahlen. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn feststeht, dass „die Schadenursache im Herrschafts- und Einflussbereich des Vermieters gesetzt worden ist. Dann müsste der Vermieter versuchen, sich zu entlasten (Bundesgerichtshof, VW ZR 223/04).

 

Schadensersatzansprüche wegen Schimmels

Schimmel in Wohnräumen ist gefährlich. Deshalb ist es ein wesentliches Anliegen der Bauvorschriften und technischen Regeln, seine Entstehung zu vermeiden. Zahlreiche Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Schimmelpilzen belegen einen Zusammenhang zwischen der Belastung mit Schimmelpilzen und (allergischen) Atemwegsbeschwerden; das Risiko von Kindern für Atemwegserkrankungen etwa ist einer dieser Studien zufolge in schimmelpilzbelasteten Wohnungen 1,5-3,5-fach höher. Die Gesundheitsgefahren beschränken sich nicht nur auf die Auslösung eines unmittelbaren allergischen Anfalls bei Allergikern, sondern umfassen auch das Risiko, durch längere Schimmelpilzexposition überhaupt erst eine Allergie zu verursachen. Es gilt das Vorsorgeprinzip. Manche Schimmelpilzarten mögen ein höheres Gefährdungspotential haben als andere, eine Gefährdung ist aber bei allen Arten vorhanden.

Ein Schimmelbefall der Wohnung ist sowohl der gefährlichste (möglichen Folgen für die Gesundheit des Mieters) als auch kostenträchtigste Mangel, der größere praktische Bedeutung hat.

 

In unserem Informationsschreiben "Schadensersatzansprüche wegen Schimmels" können Sie alle Details zu diesem Thema lesen.

Zurück zur Rubrik Ratgeber